Welche rechtlichen Aspekte und Rahmenbedingungen sind im Rahmen eins Pre-Employment Check zu berücksichtigen?

21.03.2023

Bei der Durchführung eines Pre-Employment Checks (PES) sollten Arbeitgeber die folgenden rechtlichen Aspekte und Rahmenbedingungen berücksichtigen:

Datenschutz: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des PES. Sie sollten sicherstellen, dass sie die Zustimmung der Bewerber zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einholen und sicherstellen, dass alle Daten sicher und angemessen geschützt sind.

Diskriminierung: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass der PES fair und objektiv ist und keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen des Bewerbers fördert. Es sollten nur solche Informationen gesammelt werden, die für die Stelle relevant sind und die Beurteilung der Eignung des Bewerbers unterstützen.

Arbeitsrechtliche Vorschriften: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass der PES im Einklang mit den geltenden Arbeitsrechtlichen Vorschriften steht. Es sollten keine Fragen gestellt werden, die gegen das Recht auf Privatsphäre oder gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen.
Transparenz: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie den Bewerber über die Art und den Umfang des PES informieren und den Bewerber darüber aufklären, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und wer darauf Zugriff hat.

Prüfung von Qualifikationen: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die Qualifikationen des Bewerbers in angemessener Weise prüfen und dass alle Angaben des Bewerbers überprüft werden.

Zustimmung: Arbeitgeber sollten die Zustimmung des Bewerbers zur Durchführung des PES einholen. Die Zustimmung sollte freiwillig, informiert und schriftlich erfolgen.

Insgesamt sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass sie bei der Durchführung eines PES die geltenden Vorschriften und Bestimmungen einhalten und die Privatsphäre und Rechte der Bewerber respektieren.


Was ist bei einem Pre-Employment Screening zu berücksichtigen?

20.03.2023

Bei einem Pre-Employment Screening, also einer Überprüfung von Bewerbern vor der Einstellung, gibt es verschiedene Aspekte, die berücksichtigt werden sollten. Hier sind einige wichtige Punkte:

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Vor der Durchführung eines Pre-Employment Screenings muss sichergestellt werden, dass dies im Einklang mit geltenden Datenschutzgesetzen und anderen gesetzlichen Vorgaben steht.

Einwilligung der Bewerber: Bewerber müssen vor der Überprüfung schriftlich darüber informiert werden, welche Daten erhoben und wie diese genutzt werden. Eine Einwilligungserklärung sollte daher vorliegen.

Verhältnismäßigkeit: Die durchgeführten Überprüfungen müssen verhältnismäßig sein und in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Arbeitsplatz stehen.

Objektivität: Die Überprüfung sollte objektiv und neutral erfolgen und keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Alter oder anderen Faktoren beinhalten.

Auswahl der Überprüfungsmethoden: Je nach Anforderungen des Arbeitsplatzes können verschiedene Überprüfungsmethoden in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise eine Überprüfung des Lebenslaufs, eine Referenzüberprüfung oder eine Überprüfung des Strafregisters.

Datensicherheit: Die erhobenen Daten müssen sicher und vertraulich behandelt werden. Nur autorisierte Personen sollten Zugang zu den Daten haben.
Transparenz: Bewerber sollten über das Ergebnis der Überprüfung informiert werden und die Möglichkeit haben, etwaige Einwände oder Fehler geltend zu machen.

Insgesamt sollte ein Pre-Employment Screening sorgfältig geplant und durchgeführt werden, um die Rechte der Bewerber zu schützen und eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu fördern.


Was zeichnet einen guten Anbieter für Pre-Employment Screenings aus?

15.03.2023

Ein guter Anbieter für Pre-Employment Screenings zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

Expertise: Ein guter Anbieter sollte über ein fundiertes Verständnis der gesetzlichen Anforderungen für Background-Checks und andere Screening-Verfahren verfügen.

Umfassendes Angebot: Ein guter Anbieter sollte eine breite Palette von Screening-Services anbieten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte eines Bewerbers überprüft werden können, wie z.B. Identitäts- und Bildungsverifizierung, Arbeitsgeschichte, kriminelle Hintergrundchecks, Drogen- und Alkoholtests und Bonitätsprüfungen.

Technologie: Ein guter Anbieter sollte auf dem neuesten Stand der Technologie sein und moderne Screening-Tools und -Software verwenden, um effektive und effiziente Dienstleistungen anzubieten.

Kundenservice: Ein guter Anbieter sollte einen hervorragenden Kundenservice bieten, der schnell auf Anfragen reagiert, hilfreiche Unterstützung und Beratung bietet und auf die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden eingeht.

Daten- und Informationssicherheit: Ein guter Anbieter sollte strenge Sicherheitsprotokolle und Datenschutzmaßnahmen implementieren, um sicherzustellen, dass die Informationen der Kunden und der Bewerber sicher und vertraulich bleiben.

Flexibilität: Ein guter Anbieter sollte in der Lage sein, maßgeschneiderte Screening-Lösungen anzubieten, die den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen des Kunden entsprechen.

Erfahrung und Reputation: Ein guter Anbieter sollte über eine solide Erfolgsbilanz und eine gute Reputation in der Branche verfügen, einschließlich positiver Bewertungen und Empfehlungen von zufriedenen Kunden.


Seuss Recruitment wählt die Privatimus als exklusiven Pre-Employment Screening Partner.

12.10.2018

Die Partnerschaft gibt Seuss Recruitment Zugang zu Privatimus’ globaler Expertise und Netzwerk im Bereich des professionellen Pre-Employment Screenings, für deren Kunden aus der Life Sciences Industrie.

HAMBURG (September 2018) – Seuss Recruitment BV, ein Personalvermittlungsunter-nehmen spezialisiert auf die Life-Sciences-Branche, hat die Privatimus GmbH, eine auf strategische Sicherheitskonzepte spezialisierte deutsche Sicherheitsberatung, zu ihrem exklusiven Partner im Bereich der Bewerberüberprüfungen ernannt. Diese Partnerschaft bietet Seuss Recruitment Zugang zu Privatimus’ globaler Expertise in der umfassenden und zielgerichteten Überprüfung und Verifizierung von Angaben von Bewerbern aus der Life Sciences Industrie.

“Das Pre-Employment Screening ist bereits ein Standardverfahren im Einstellungsprozess neuer Mitarbeiter in den USA und vielen anderen Ländern; mit einem wachsenden Interesse und einer zunehmenden Bedeutung auch in Europa”, sagt Sven Leidel, Partner bei Privatimus. “Detaillierte Bewerberprüfungen, die bestätigen, was in einem Lebenslauf angegeben ist, wie z.B. Dauer der Beschäftigung, Berufsbezeichnung, Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten, Ausbildungsnachweise und berufliche Zeugnisse, sind unerlässlich, um die Risiken für Arbeitgeber während des Einstellungsprozesses zu verringern. Statistisch gesehen zeigen etwa zwei Drittel aller Bewerbungen Unregelmäßigkeiten in den unterschiedlichsten Ausführen und Schweregraden auf.”

Mit einem umfassenden Kandidaten – Netzwerk, das sowohl in Europa als auch in Nordamerika einzigartig ist, hat Seuss Recruitment die Kunst der modernen Abstimmung geschaffen, indem es Rekrutierungslösungen für die Life-Science-Industrie anbietet, u.a. in den Bereichen Pharmazeutika, Biotechnologie, Medizinprodukte und Ernährungsindustrie.

“Nur wenige Arbeitgeber werden selbst tiefgründig recherchieren, um den Wahrheitsgehalt der vom Kandidaten bereitgestellten Informationen zu bestätigen, wie z.B. deren Expertise und Qualifikation”, sagte Sabine Hutchison, CEO von Seuss Recruitment. “Einige argumentieren mit ethischen Bedenken und mangelnder Zeit, während andere unsicher sind, wo sie anfangen sollen oder was überhaupt erlaubt ist. Das kann in einem internationalen Bewerbungsumfeld durchaus auch etwas kompliziert werden. Welches Recht gilt, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat, die Position in den Niederlanden zu besetzen ist und der Kandidat ursprünglich aus Russland kommt sowie über Berufserfahrung auch aus den USA und Großbritannien verfügt? So kann man schnell in ein trübes juristisches Umfeld geraten, weshalb ein erfahrenes professionelles Unternehmen wie Privatimus für uns von entscheidender Bedeutung ist.”

Zu den Kompetenzbereichen, die Privatimus im Pre-Employment Screening anbietet, gehören die Überprüfung von Zertifikaten und Referenzen, der Abgleich des Lebenslaufs mit Begleitdokumenten, Open Source Recherchen, Negativmerkmale und Vieles mehr. “Unser bewährter Ansatz bei der Überprüfung von Bewerbern gibt den Kunden von Seuss Recruitment die Sicherheit, ihre Geschäftsinteressen zu schützen”, fügte Leidel hinzu. “Das Grundvertrauen in die Richtigkeit der Angaben eines Bewerbers in einem Lebenslauf ist ein lobenswerter Ausgangspunkt, aber die Bestätigung der getätigten Informationen ist entscheidend für die Einstellung von wirklich qualifizierten Mitarbeitern.”

“Die Verwendung eines umfassenden Hintergrund-Screening-Programms mit Expertendienstleistungen von Privatimus wird die Qualität der Neueinstellungen und damit das Vertrauen unserer Kunden in die Einstellung zukünftiger neuer Mitarbeiter erhöhen”, schloss Hutchison. “Die Gewinnung von Talenten kann für viele Unternehmen eine echte Herausforderung darstellen, ebenso die Verifizierung der Qualifikationen der Bewerber. Neue Mitarbeiter sind teuer, und wir glauben, dass zu Beginn des Einstellungsprozesses mehr Zeit investiert werden sollte, um die Übereinstimmung zwischen Kandidatenangaben und Kundenanforderungen auf globaler Ebene zu gewährleisten.”

Über Seuss Recruitment BV

Bei Seuss Recruitment haben wir als erfahrener Partner, der Rekrutierungslösungen für die Life-Sciences-Industrie (einschließlich der Pharma-, Biotech-, Medizinprodukte- und Ernährungsindustrie) anbietet, die Kunst des modernen Match Making entwickelt. Wir finden die beste Synergie zwischen Fachleuten und zukunftsorientierten Unternehmen, mit einem umfassenden Kandidaten-Netzwerk, das einzigartig in Europa und Nordamerika ist. Mit unseren vielfältigen Personaldienstleistungen schaffen wir maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Arbeitsebenen und Phasen der Personalbeschaffung.

Besuchen Sie Seuss Recruitment BV: www.pharma-recruitment.com

Über Privatimus GmbH

Mit unserem weltweiten Expertennetzwerk betreuen wir unsere Kunden national und international. Wir stellen somit sicher, dass über Landes- und Kulturgrenzen hinweg eine bestmögliche Betreuung gegeben ist und die persönlichen und individuellen Interessen unserer Kunden bestmöglich geschützt sind.

Besuchen Sie unsere Themen-Homepage:

www.pre-employment-checks.com


Bewerberüberprüfungen: Aus der Praxis für die Praxis

28.06.2018

Fehlentscheidungen bei der Personalauswahl aufgrund falscher Angaben in den Bewerbungsunterlagen können schwerwiegende Folgen haben. Mithilfe datenschutzkonformer Pre-Employment Checks können Recruiter dieses Risiko effektiv senken und ihren Entscheidungsfindungsprozess geschickt optimieren.

Sorgfaltspflicht: Als Firma Verantwortung übernehmen

Viele von uns kennen diesen Dialog oder haben ihn in leicht modifizierter Form schon mal gelesen bzw. gehört:

CFO zum CEO: „Was ist, wenn wir in die Qualifizierung und Fortbildung unserer Mitarbeiter investieren und sie dann das Unternehmen verlassen?“

CEO zum CFO: „Was ist, wenn wir nicht investieren und die Mitarbeiter bei uns bleiben?“

Dieser kurze, aber durchaus praxisnahe Dialog hat schon so manchen Personalverantwortlichen und Geschäftsführer wachgerüttelt und die Notwendigkeit aufgezeigt, in die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter zu investieren.

Im Zusammenhang mit der strategischen und zielgerichteten Überprüfung von Bewerbern und deren Bewerbungsunterlagen könnte der Dialog vielleicht wie folgt geführt werden:

CFO zum CEO: „Was ist, wenn wir ein paar hundert Euro für die rechtskonforme Überprüfung von Bewerbungen ausgeben und wir nichts Negatives finden?“

CEO zum CFO: „Was ist, wenn wir diesen verhältnismäßig geringen Betrag nicht investieren und sich zu einem späteren Zeitpunkt bei einem möglichen Zwischenfall herausstellt, dass durch eine Bewerberüberprüfung ein entsprechender Schaden hätte präventiv vermieden werden können? Wer übernimmt dann die Verantwortung gegenüber den Gesellschaftern / Shareholdern?“

Mögliche Inhalte einer Bewerberüberprüfung
Die rein fachliche Überprüfung bzw. Eignung von Bewerbern kann durchaus weitestgehend in Bewerbungsgesprächen und Einstellungs-Assessments mit den verantwortlichen Fachabteilungen abgeklopft werden. Dazu braucht es sicherlich keinen externen Screening-Partner.

Anders sieht es bei sogenannten „Red Flags“ bzw. Negativmerkmalen und Auffälligkeiten aus, die erst durch umfangreiche Überprüfungen in Erfahrung gebracht werden können.

Hierzu zählen beispielsweise …

– gefälschte Zeugnisse und Hochschulabschlüsse

– Falschangaben im Lebenslauf zu vorherigen Funktionen und Anstellungen

– Privat- und Geschäftsinsolvenzen

– finanzielle Probleme und Zahlungsunregelmäßigkeiten (inkl. Mahnbescheide und Offenbarungseide)

– die Aufnahme in Internationale Sanktionslisten der EU/UK/US

– Zugehörigkeit zur OK (Organisierten Kriminalität / Mafia)

– Geldwäsche

– Terrorverdacht

– Terrorismusunterstützung und -finanzierung

– Ein- und Ausreisebeschränkungen in bestimmte Länder

– u.v.m.

– die behördliche Untersagung einer bestimmten Gewerbetätigkeit

– die Verbindung zu anderen Unternehmen (z.B. als Gesellschafter oder in einer anderen Führungsposition)

– die Anmeldung bzw. Ausführung einer gewerblichen Nebentätigkeit
– und vieles mehr.

In diesem Zusammenhang bedarf es in der Regel des Einsatzes von externen Fachexperten.

Hierzu sind neben einer langjährigen Berufs- und Branchenerfahrung auch die fachliche Expertise, die umfassende Kenntnis zur aktuellen rechtlichen Sachlage („Was ist erlaubt und was nicht?“) und die Zugänge zu rechtskonformen Quellen und Ressourcen notwendig.

Das Eine, was man möchte, das Andere, was man darf

Viele Personalverantwortliche oder anderweitig in einen Auswahlprozess involvierte Mitarbeiter haben in der Vergangenheit schon mal einen Bewerber „gegoogled“ oder über Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram & Co. „abgefragt“.

Das sie sich damit auf einem ganz schmalen Grad befinden und nicht zuletzt aufgrund der neuen EU-DSGVO unter Umständen auch rechtlich im „Graubereich“ bewegen, ist vielen sicherlich nicht bewusst.

Privates muss Privates bleiben und darf für einen Einstellungsprozess keine Rolle spielen.

Dies betrifft insbesondere auch die Informationen über bzw. von Mitglieder/n in Sozialen Netzwerken, die bewusst nur für angemeldete Netzwerkmitglieder und/oder Freunde der jeweiligen Nutzern bestimmt sind. Nahezu jeder Besuch von Mitgliederprofilen hinterlässt bei angemeldeten Nutzern Spuren im Netzwerk und ist nachvollziehbar bzw. in irgendeiner Form dokumentiert. Die Verwendung von Fake-Nutzerprofilen zum Durchstöbern von Sozialen Netzwerken ist in den allermeisten Fällen (aufgrund der Nutzungsbestimmungen der Netzwerkbetreiber) untersagt und unter bestimmten Voraussetzungen sogar rechtswidrig und/oder strafbar.

Sollte es nun im Rahmen eines Einstellungsprozesses dazu kommen, dass ein Unternehmensvertreter sich ein oder mehrere Netzwerkprofil/e eines Bewerbers angeschaut hat und es zu einer Absage der Bewerbung kommt, so besteht durchaus die Möglichkeit eines „Haftungs- bzw. Schadensersatzrisikos“.

Der Bewerber kann unter Umständen anmerken, dass möglicherweise etwaige private Details und Informationen in seinem Netzwerkprofil zum Ausschluss geführt haben könnten. Das Unternehmen ist dann in der schwierigen Position, dies zu widerlegen bzw. nachzuweisen, was letztendlich zum Ausschluss geführt hat.

Eine andere Ausgangslage bilden die Business Portale wie beispielsweise LinkedIn, Xing & Co., bei denen der primäre Zweck der beruflichen Ausrichtung und Darstellung dient. Dennoch gibt es auch in diesem Zusammenhang gewissen Einschränkungen; private Sachverhalte und Inhalte auf den Business Portalen dürfen nicht verwendet werden. Die geschäftlichen bzw. beruflichen Inhalte dürfen im Rahmen eines Bewerberauswahlverfahrens verwendet werden.

Zu guter Letzt

Im Rahmen der neuen EU-DSGVO wird von „Datensparsamkeit“ gesprochen; das gilt auch für das Sammeln von Informationen im Rahmen von etwaigen Bewerberüberprüfungen. Gemäß dem Motto: „So viel wie nötig; so wenig wie möglich!“

Wie man sieht, ist das Thema Pre-Employment Checks recht komplex und durchaus auch sehr speziell. Will man es ordnungsgemäß und (EU-DSGVO) rechtskonform umsetzen, so bedarf es entsprechender Expertise; falls diese intern aufgrund mangelnder Inhouse-Ressourcen nicht vorhanden ist, dann sollte sie zumindest durch einen externen Fachexperten „ins Haus“ geholt werden.

Fazit

„Drum prüfe, wer sich binden möchte!“

Es ist vieles (rechtskonform) möglich, wie so häufig muss man nur wissen, wie man es am besten ordnungsgemäß umsetzt.