Dürfen US – amerikanische Dienstleister in Europa Pre-Employment Screenings durchführen und falls „JA“, was muss dabei berücksichtigt werden?

03.04.2023

US-amerikanische Dienstleister können in Europa Pre-Employment-Screenings durchführen.

Es gibt jedoch einige wichtige Gesetze und Bestimmungen, die dabei beachtet werden müssen, um die Privatsphäre der Bewerber zu schützen und die Einhaltung von Datenschutzgesetzen zu gewährleisten.

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO ist ein umfassendes Datenschutzgesetz, das für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt. Unternehmen, die in Europa tätig sind oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Dies gilt auch für US-amerikanische Dienstleister, die Pre-Employment-Screenings in Europa durchführen.

Einhaltung nationaler Gesetze: Zusätzlich zur DSGVO müssen US-amerikanische Dienstleister auch die nationalen Datenschutzgesetze und -bestimmungen der einzelnen europäischen Länder einhalten, in denen sie tätig sind.

Datenschutzschild (Privacy Shield): Das Datenschutzschild war ein Abkommen zwischen den USA und der EU, das den Datenschutz von EU-Bürgern regelte, wenn ihre Daten von Unternehmen in den USA verarbeitet wurden. Im Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzschild jedoch für ungültig erklärt. US-amerikanische Dienstleister müssen nun alternative rechtliche Mechanismen wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche unternehmensinterne Vorschriften nutzen, um personenbezogene Daten aus der EU in die USA zu übermitteln und zu verarbeiten.

Informationspflicht und Einwilligung: Unternehmen müssen Bewerber darüber informieren, dass ein Pre-Employment-Screening durchgeführt wird, und in vielen Fällen die ausdrückliche Zustimmung der Bewerber einholen, bevor sie personenbezogene Daten für diesen Zweck verarbeiten.

Datensparsamkeit: Unternehmen sollten nur die für das Screening erforderlichen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Dabei sollte der Grundsatz der Datensparsamkeit beachtet werden.

Rechte der Betroffenen: Die DSGVO gewährt den Betroffenen verschiedene Rechte, wie das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. US-amerikanische Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie diese Rechte bei der Durchführung von Pre-Employment-Screenings in Europa respektieren und einhalten.

Um rechtliche Probleme als Auftraggeber zu vermeiden, sollte man sehr sorgsam bei der Dienstleisterauswahl vorgehen, insbesondere wenn man mit einem nicht – europäischen Anbieter zusammenarbeiten möchte oder muss.