Welche negativen Auswirkungen kann es für Unternehmen haben, wenn im Rahmen des Bewerbungsverfahren- bzw. Einstellungsprozesses kein Pre-Employment Screening durchgeführt wird?

29.03.2023

Wenn im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bzw. Einstellungsprozesses kein Pre-Employment Screening durchgeführt wird, können Unternehmen verschiedenen negativen Auswirkungen ausgesetzt sein. Dazu gehören:

Falsche Einstellungen: Ohne eine gründliche Überprüfung der Kandidaten könnten unqualifizierte oder ungeeignete Personen eingestellt werden, die möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen.

Sicherheitsrisiken: Die Einstellung von Personen mit krimineller Vergangenheit oder anderen problematischen Verhaltensweisen kann zu Sicherheitsrisiken für das Unternehmen und seine Mitarbeiter führen.

Reputationsverlust: Die Einstellung von ungeeigneten oder unqualifizierten Mitarbeitern kann den Ruf des Unternehmens schädigen und Kunden oder Geschäftspartner abschrecken.

Datenschutzverletzungen: Personen mit betrügerischen Absichten oder einer Vergangenheit von Datendiebstahl können Zugang zu sensiblen Unternehmensinformationen erhalten und diese missbrauchen.

Arbeitsplatzkonflikte: Die Einstellung von Personen, die nicht gut in das Team oder die Unternehmenskultur passen, kann zu Arbeitsplatzkonflikten und einer Verschlechterung der Arbeitsatmosphäre führen.


Bewerber Background Checks in den USA: Was ist in den USA erlaubt was wiederum in Deutschland verboten ist?

27.03.2023

In den USA sind Background Checks für Bewerber weit verbreitet und in der Regel umfassender als in Deutschland. Es gibt jedoch Unterschiede in Bezug auf den rechtlichen Rahmen und die Datenschutzbestimmungen.

Hier sind einige Praktiken, die in den USA erlaubt sind, während sie in Deutschland verboten oder eingeschränkt sein können:

Kreditprüfung: In den USA ist es üblich, die Kreditwürdigkeit von Bewerbern zu überprüfen, insbesondere wenn sie sich für Finanz- oder Führungspositionen bewerben. In Deutschland ist diese Praxis in der Regel verboten, es sei denn, der Arbeitgeber kann ein berechtigtes Interesse an solchen Informationen nachweisen.

Strafregisterprüfung: In den USA können Arbeitgeber in vielen Fällen auf das Strafregister von Bewerbern zugreifen. In Deutschland ist die Vorlage eines Führungszeugnisses nur zulässig, wenn die Position dies erfordert (z. B. bei der Arbeit mit Kindern oder im Sicherheitsbereich). Selbst dann darf der Arbeitgeber nur Informationen über einschlägige Verurteilungen erhalten.

Drogentests: In den USA sind Drogentests für Bewerber weit verbreitet. In Deutschland sind Drogentests im Rahmen des Bewerbungsprozesses nur unter bestimmten Umständen erlaubt, z. B. wenn die Position sicherheitskritisch ist oder wenn der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht hat, dass der Bewerber unter Drogeneinfluss steht.

Soziale Medien und Internetrecherche: In den USA ist es üblich, dass Arbeitgeber die Online-Präsenz von Bewerbern überprüfen, einschließlich ihrer Profile auf sozialen Medien. In Deutschland sind solche Überprüfungen nur in begrenztem Umfang erlaubt, und der Arbeitgeber muss dabei das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers beachten.

Diskriminierende Fragen: In den USA ist es zwar auch verboten, diskriminierende Fragen zu stellen, aber die Gesetze sind weniger streng als in Deutschland. In Deutschland sind Fragen zu Geschlecht, Religion, Behinderungen oder Familienstand im Bewerbungsprozess meist unzulässig, es sei denn, sie haben direkten Bezug zur Position.

Es ist wichtig zu beachten, dass Gesetze und Vorschriften sowohl in den USA als auch in Deutschland je nach Bundesstaat oder Bundesland variieren können.

Daher ist es ratsam, sich vor der Durchführung von Background Checks über die jeweils geltenden Regelungen zu informieren.


Welche rechtlichen Aspekte und Rahmenbedingungen sind im Rahmen eins Pre-Employment Check zu berücksichtigen?

21.03.2023

Bei der Durchführung eines Pre-Employment Checks (PES) sollten Arbeitgeber die folgenden rechtlichen Aspekte und Rahmenbedingungen berücksichtigen:

Datenschutz: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des PES. Sie sollten sicherstellen, dass sie die Zustimmung der Bewerber zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einholen und sicherstellen, dass alle Daten sicher und angemessen geschützt sind.

Diskriminierung: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass der PES fair und objektiv ist und keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen des Bewerbers fördert. Es sollten nur solche Informationen gesammelt werden, die für die Stelle relevant sind und die Beurteilung der Eignung des Bewerbers unterstützen.

Arbeitsrechtliche Vorschriften: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass der PES im Einklang mit den geltenden Arbeitsrechtlichen Vorschriften steht. Es sollten keine Fragen gestellt werden, die gegen das Recht auf Privatsphäre oder gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen.
Transparenz: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie den Bewerber über die Art und den Umfang des PES informieren und den Bewerber darüber aufklären, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und wer darauf Zugriff hat.

Prüfung von Qualifikationen: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die Qualifikationen des Bewerbers in angemessener Weise prüfen und dass alle Angaben des Bewerbers überprüft werden.

Zustimmung: Arbeitgeber sollten die Zustimmung des Bewerbers zur Durchführung des PES einholen. Die Zustimmung sollte freiwillig, informiert und schriftlich erfolgen.

Insgesamt sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass sie bei der Durchführung eines PES die geltenden Vorschriften und Bestimmungen einhalten und die Privatsphäre und Rechte der Bewerber respektieren.


Was ist bei einem Pre-Employment Screening zu berücksichtigen?

20.03.2023

Bei einem Pre-Employment Screening, also einer Überprüfung von Bewerbern vor der Einstellung, gibt es verschiedene Aspekte, die berücksichtigt werden sollten. Hier sind einige wichtige Punkte:

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Vor der Durchführung eines Pre-Employment Screenings muss sichergestellt werden, dass dies im Einklang mit geltenden Datenschutzgesetzen und anderen gesetzlichen Vorgaben steht.

Einwilligung der Bewerber: Bewerber müssen vor der Überprüfung schriftlich darüber informiert werden, welche Daten erhoben und wie diese genutzt werden. Eine Einwilligungserklärung sollte daher vorliegen.

Verhältnismäßigkeit: Die durchgeführten Überprüfungen müssen verhältnismäßig sein und in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Arbeitsplatz stehen.

Objektivität: Die Überprüfung sollte objektiv und neutral erfolgen und keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Alter oder anderen Faktoren beinhalten.

Auswahl der Überprüfungsmethoden: Je nach Anforderungen des Arbeitsplatzes können verschiedene Überprüfungsmethoden in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise eine Überprüfung des Lebenslaufs, eine Referenzüberprüfung oder eine Überprüfung des Strafregisters.

Datensicherheit: Die erhobenen Daten müssen sicher und vertraulich behandelt werden. Nur autorisierte Personen sollten Zugang zu den Daten haben.
Transparenz: Bewerber sollten über das Ergebnis der Überprüfung informiert werden und die Möglichkeit haben, etwaige Einwände oder Fehler geltend zu machen.

Insgesamt sollte ein Pre-Employment Screening sorgfältig geplant und durchgeführt werden, um die Rechte der Bewerber zu schützen und eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu fördern.


Was zeichnet einen guten Anbieter für Pre-Employment Screenings aus?

15.03.2023

Ein guter Anbieter für Pre-Employment Screenings zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

Expertise: Ein guter Anbieter sollte über ein fundiertes Verständnis der gesetzlichen Anforderungen für Background-Checks und andere Screening-Verfahren verfügen.

Umfassendes Angebot: Ein guter Anbieter sollte eine breite Palette von Screening-Services anbieten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte eines Bewerbers überprüft werden können, wie z.B. Identitäts- und Bildungsverifizierung, Arbeitsgeschichte, kriminelle Hintergrundchecks, Drogen- und Alkoholtests und Bonitätsprüfungen.

Technologie: Ein guter Anbieter sollte auf dem neuesten Stand der Technologie sein und moderne Screening-Tools und -Software verwenden, um effektive und effiziente Dienstleistungen anzubieten.

Kundenservice: Ein guter Anbieter sollte einen hervorragenden Kundenservice bieten, der schnell auf Anfragen reagiert, hilfreiche Unterstützung und Beratung bietet und auf die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden eingeht.

Daten- und Informationssicherheit: Ein guter Anbieter sollte strenge Sicherheitsprotokolle und Datenschutzmaßnahmen implementieren, um sicherzustellen, dass die Informationen der Kunden und der Bewerber sicher und vertraulich bleiben.

Flexibilität: Ein guter Anbieter sollte in der Lage sein, maßgeschneiderte Screening-Lösungen anzubieten, die den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen des Kunden entsprechen.

Erfahrung und Reputation: Ein guter Anbieter sollte über eine solide Erfolgsbilanz und eine gute Reputation in der Branche verfügen, einschließlich positiver Bewertungen und Empfehlungen von zufriedenen Kunden.